Das aus Fettgewebe gewonnene Material enthält zahlreiche regenerative Zellen wie Stammzellen und andere Vorläuferzellen. Die Stammzellen aus dem Fettgewebe haben ähnliche Eigenschaften wie die aus dem Knochenmark. Ihre Konzentration im Fettgewebe ist für die Geweberegeneration sogar höher.
Die Stammzellen differenzieren sich in verschiedene Zelllinien wie Knochen, Knorpel und Muskel. Dadurch geben sie zahlreiche Wachstumsfaktoren ab und ermöglichen somit die Geweberegeneration.
Ablauf der Behandlung:
Die Behandlung erfolgt ambulant. Nach einer kleinen lokalen Betäubung erfolgt die Verteilung einer Speziallösung im Bauchfett wie bei einer kosmetischen Fettabsaugung. Nach einer Einwirkzeit von 30 min wird durch Unterdruck das Fettgewebe abgesaugt. Trotz Betäubung der Entnahmeregion kann es durch den Unterdruck zu unangenehmem Ziehen kommen. Diese Prozedur benötigt wenige Minuten. Danach hat der Patient Pause und darf sich z.B. im Wartezimmer aufhalten.
Jetzt werden über verschiedene Schritte die Stammzellen separiert. Diese erfolgen in der Praxis. Durch eine Blutentnahme und entsprechende Bearbeitung wird ein sogenanntes Plättchenplasma, bei uns ACP, gewonnen. Die dort enthaltenen und konzentrierten Wachstumsfaktoren werden mit den Stammzellen vermischt. Danach erfolgt die Injektion das betroffene Gelenk. Im Anschluss kann der Patient direkt nach Hause gehen.
1-3 Tage nach der Behandlung kann es zu einer Reizung des Gelenkes durch die gewollte Stoffwechselaktivierung kommen. Bei starken Beschwerden dürfen keine NSAR oder Cortison genommen werden, sondern reine Schmerzmittel wie Paracetamol und Novalgin.
Welches Gelenk darf der behandelt werden?
Grundsätzlich ist jedes Gelenk behandelbar. Der Knorpelschaden sollte maximal 3° sein. Aus arzneimittelrechtlichen Gründen ist Deutschland ausschließlich die Behandlung von Knie, Hüfte, Schulter und OSG erlaubt.
Da körpereigenes Fett verwendet wird, gibt es keine unerwünschten Nebenwirkungen.